Merkblatt Transport-Ausnahmen Artikel 3 CZV
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Hinzugefügt am: 16.01.2014
Bearbeitet am: 04.09.2018
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Beschreibung
Die VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER reguliert mit der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) die Zulassung für Personentransporte.
Diese Bestimmungen müssen die Mieter, respektive Fahrer, des Sportbusses unbedingt kennen.
Eine Ausnahme besteht für den Gebrauch für die Kategorie D1 (IWS-Sportbus) für Vereine und ist an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft.