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Bevor sie eine Reservierung für den IWS-Bus vornehmen lesen und beachten Sie die Bestimmungen der VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER. Die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) verlangt ab 2013/2014 für den Personentransport neben einem gültigen Führerausweis auch einen Fähigkeitsausweis! Zwei Dokumente dazu finden Sie auf der Sportbus-Seite.

Keinen Fähigkeitsausweis benötigen Führer und Führerinnen von Motorfahrzeugen die zu Personen- oder Gütertransporten für private Zwecke verwendet werden sofern die  Fahrten im Rahmen von Freizeitaktivitäten (Vereinsfahrten) und der Fahrer Vereinsmitglied ist oder eine nähere Beziehung zu einem Vereinsmitglied hat, sowie die Fahrten unentgeltlich durchführt.

Benutzen Sie den Bus im Ausland, so müssen Sie sich erkundigen, ob die oben beschriebene Ausnahme auch im zu bereisenden Land gilt und ob der schweizerische Fähigkeitsausweis anerkannt wird.

Mehr Informationen finden Sie unter www.cambus.ch und bei der ASTAG.

Aus diesen Informationen können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.