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Hinzugefügt am: 16.01.2014
Bearbeitet am: 23.09.2019
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Mit dem Inkrafttreten der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) werden an Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 neue Anforderungen gestellt. Sie benötigen neben dem Führerausweis auch einen Fähigkeitsausweis.

Wichtig: Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich für alle Personentransporte! Die Ausnahme, die den Transport für Vereine beinhaltet finden Sie im Dokument: Merkblatt zu den Ausnahmen nach Artikel 3 CZV

Weiterführende Informationen zum Erwerb des Fähigkeitsausweises finden Sie unter: https://cambus.ch/fuer-fahrerinnen/