Ordner-/Dokumentname Merkblatt Transport-Ausnahmen Artikel 3 CZV

Die VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER reguliert mit der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) die Zulassung für Personentransporte.

Diese Bestimmungen müssen die Mieter, respektive Fahrer, des Sportbusses unbedingt kennen.

Eine Ausnahme besteht für den Gebrauch für die Kategorie D1 (IWS-Sportbus) für Vereine und ist an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft.

Dateiname Merkblatt_Ausnahmen_Art.3_CZV_de.pdf
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Größe 34.61 KB
Datei-Typ pdf (Mime-Typ application/pdf)
Hinzugefügt am 16.01.2014
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Bearbeitet am 04.09.2018